Schneider News

Kurzarbeit in der Corona-Krise

Wie sehen die Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld aus?

Die Bundesregierung hat die Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld erleichtert. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 01. März 2020 und können auch rückwirkend beantragt werden.

  • Das Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf zehn Prozent abgesenkt.
  • Es wird teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge vollständig.

Das Gesetz wurde am 14.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 15.03.2020 in Kraft getreten. Sie gelten rückwirkend ab dem 01.03.2020.
Diese Corona-bedingten Verbesserungen sollen zunächst bis Ende 2020 befristet werden.

Für Anträge, Detailfragen und die Auszahlung ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig, die hier über den aktuellen Stand informiert.


Unternehmerhotline der Bundesagentur zum Thema Kurzarbeit während Corona-Krise:

Telefon: 0800 455 55 20

http://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus


Zur Beantragung der Kurzarbeit gibt es ein sehr anschauliches Video als Ausfüllhilfe der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V: 

www.vbw-bayern.de/kug_ausfuellhilfe

Zusammenfassung:

Dieses Video ist ein Tutorial zum korrekten Ausfüllen des Antrags für Kurzarbeitergeld. Es ist für die aktuelle Krisensituation erstellt worden und stellt eine Hilfestellung beim Beantragen des Kurzarbeitergeldes dar.

Ablauf:

  1. Anzeige des Arbeitsausfalls
  2. Abrechnung und Antrag Kurzarbeitergeld

Das Formular: „Anzeige über Arbeitsausfall“ ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de oder www.vbw-bayern.de/corona.


Anleitung für die Lohnabrechnung und die Abwicklung der Kurzarbeit:

https://www.abs-rz.de/fileadmin/private/pdf/AnleitungKUG.pdf

Zusammenfassung:

Dieses PDF beschreibt sehr ausführlich die Lohnabrechnung zur Kurzarbeit. Dabei geht es besonders auf die generelle Abwicklung der Kurzarbeit ein (beantragen, abzurechnen und erstatten), welche Informationen an die Agentur für Arbeit gesendet werden müssen (dies wird an Beispielen gezeigt), wie die Daten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden sollen (mit Hilfe von Praxisbeispielen) und weitere Hintergründe für die Administration der Kurzarbeit.


Hier finden Sie eine umfangreiche Informationsbroschüre zum Kurzarbeitergeld, inklusive einer Musterbetriebsvereinbarung (kommentiert und unkommentiert) der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. als pdf und hier eine Musterbetriebsvereinbarung für Kurzarbeit im Word-Format zum Bearbeiten. 

 
Zurück