Schneider News

Liquidität in der Corona-Krise

Corona-Hilfen DES BUNDES für Unternehmen

  • KfW-Unternehmerkredite und ERP-Gründerkredite Universell unterliegen gelockerten Bedingungen
  • KfW Kredit für Wachstum steht nun auch größeren Unternehmen ab einer Umsatzgrenze von 5 Mrd. € zur Verfügung.
  • Der Bürgschaftshöchstbetrag wurde auf 2,5 Mio. € verdoppelt.
  • Von dem eigentlich für Unternehmen in strukturschwachen Regionen aufgelegten Großbürgschaftsprogramm können nun auch Betriebe außerhalb solcher Regionen profitieren.
  • Unternehmen, die vorübergehend aufgrund der Corona-Krise in Finanzierungsengpässe geraten, können zusätzliche KfW-Sonderprogramme nutzen. Für diese Programme stellt die Bundesregierung Garantievolumina von mindestens 460 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Zudem stellt der Bund – ähnlich wie in der Finanzkrise von 2009 – Exportkreditgarantien (Hermesbürgschaften) bereit, um Unternehmen vor Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu schützen.
  • Soforthilfeprogramme für Kleinstunternehmen und Soloselbständige (1-10 Beschäftigte)

Soforthilfe-Programm des Bundes 

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.  

  • Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) 
  • Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Voraussetzungen, Antragstellung, technische Daten, sowie das Gesamtvolumen entnehmen Sie bitte dieser PDF des Bundeswirtschaftsministeriums.


Kostenlose Anfragen für Finanzierungsvorhaben können Sie über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen. Die jeweils zuständige Bürgschaftsbank der Länder können Sie dieser Seite entnehmen vdb-info.de.

Darüber hinaus bieten auch Banken der Länder kurzfristige Liquiditätshilfen wie Betriebsmittelkredite für Unternehmen vor Ort an. Die Programme sind sehr unterschiedlich. Eine Übersicht dazu gibt es auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi).

Hier finden Sie Informationen zu den angebotenen KfW-Krediten, bis hin zur Antragsstellung.

Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Beschreibungen zu den getroffenen Maßnahmen des Bundes, sowie weiterführende Links zur KfW und des Bundeswirtschaftsministeriums.



Soforthilfe im FREISTAAT BAYERN für Unternehmen

Soforthilfe für Freiberufler, Selbstständige, Kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern in Bayern.
Sie wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden:

  • bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro
  • bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro
  • bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro
  • bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.

Sie können außerdem eine Tilgungsaussetzung von Darlehen der LfA mit Haftungsfreistellung beantragen. Wir stellen Ihnen dafür weiterführende Informationen, sowie den zugehörigen Antrag zur Verfügung.


Regierungsbezirk Oberpfalz Corona-Soforthilfe:

Telefon: 0941 5680-1141

E-Mail: Corona-soforthilfe-fuer-unternehmen@reg-opf.bayern.de


Informationen für Unternehmen aus Regensburg http://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen/schutzschirm-fuer-unternehmen-hilfsgelder-4726386

Informationen des Freistaats Bayern https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Zusammenfassung: Auf diesen Seiten wird besonders auf die finanzielle Unterstützung durch Soforthilfe, sowie die Förderungsmaßnahmen des Bundes (KfW-Unternehmerkredite, ERP-Gründerkredite und Förderung durch die LfA) eingegangen. Auf den ersten beiden Seiten wird der Weg zur Beantragung, mit Links zu den Formularen und den zuständigen Behörden genauer definiert.


Hier finden Sie Informationen zum bayrischen Härtefall-Fonds "Corona". (Antragsberechtigte, Antragsweg, Kontaktdaten für Antrag)

Hier allgemeine Informationen zum bayrischen Schutzschirm für Unternehmen.

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